FH Bielefeld, Gebäude D, Raum 207, StadtBahn 4, Bültmannshof
Eintritt frei

Vortrag von Carmen Grebe. Die Referentin ist seit 2001 als Anwältin selbständig tätig. Seit 2006 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Daneben ist sie als Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung NRW tätig. Seit 2012 berät sie zudem Eltern und in Trennung lebende Paare als systemische Familienberaterin.

Homosexuelle können nicht heiraten. Auch ihre Kinder haben nicht die selben Rechte wie die Heterosexueller. Doch was bedeuten die diskriminieren Sachverhalte im am alltäglichen Leben von Regenbogenfamilien? Und welche juristischen Möglichkeiten können Lesben und Schwule dennoch nutzen? Erläutert werden die oben gestellten Fragen unter anderem anhand des Adoptions-, Erziehungs- und Aufenthaltsrechts.

Carmen Grebe

Eine Veranstaltung des Autonomen Schwulenreferats der Uni Bielefeld und des Schwulenreferats im AStA der FH Bielefeld