Mittwoch, 13. Mai 2015, 20 h, Fachhochschule Bielefeld, Kurt-Schumacher-Str. 6, Gebäude D, Raum 207 D

asyl

Das Lesben- und das Schwulenreferat im AStA der Fachhochschule Bielefeld, sowie das Autonome Schwulenreferat der Universität Bielefeld laden zudem folgenden Vortrag ein:

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind inzwischen als Anknüpfungsmerkmale für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Asylrecht anerkannt.
Aufgrund richtungsweisender Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs (EuGH) im November 2013 zur Verfolgung homosexueller Männer hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das in Deutschland mit der Entscheidung über die Asylanträge von Geflüchteten beauftragt ist seine diesbezüglichen Dienstanweisungen geändert.
In der Veranstaltung soll es nach einer kurzen rechtlichen Einordnung der Urteile des EuGH um deren Einfluss auf die Entscheidungs-Praxis des Bundesamtes gehen. Der Schwerpunkt soll aber auf den praktischen Erfahrungen und Schwierigkeiten liegen wenn es darum geht, dass Flüchtlinge ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtsidentität als Verfolgungsgrund geltend machen.